Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich
- Die Bestimmungen der nachfolgenden Abschnitte gelten für sämtliche Beratungs- Trainings-, Coaching- und Dienstleistungsangebote der Prevamo GmbH und für sämtliche Verträge der Prevamo GmbH mit ihren Kunden.
- Soweit Beratungsverträge oder -angebote der Prevamo GmbH Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2 Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden
Um der Prevamo GmbH die gewünschte professionelle Arbeit zu ermöglichen, wird der Kunde die Prevamo GmbH zur Versicherungs-, Schadenverlaufs- und organisatorischen Situation seines Unternehmens möglichst umfassend informieren. Der Kunde wird insbesondere persönlich und, soweit erforderlich, auch durch seinen Makler, seine Versicherung und durch seine Mitarbeiter wie folgt unterstützen:
- Sämtliche Fragen der Prevamo GmbH über die Schadenverläufe und Präventionsaktivitäten werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet.
- Die Prevamo GmbH wird auch ungefragt und möglichst frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das Aufsetzen des Risk Management-, Schadenmanagement- oder Notfallmanagementsystems sein können.
- Von der Prevamo GmbH gelieferte Zwischenergebnisse, Zwischenberichte und monatliche Dashboards werden vom Kunden unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden der Prevamo GmbH unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
3 Datensicherung des Kunden
Wenn die von der Prevamo GmbH übernommenen Aufgaben Arbeiten an oder mit IT-bzw. Telematik-Geräten oder Portalen des Kunden mit sich bringen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten der Prevamo GmbH sicherstellen, dass die aufgezeichneten Daten im Fall einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können.
4 Vorzeitige Vertragsbeendigung, Vergütung
- Die Prevamo GmbH räumt dem Kunden das Recht ein, jeden Beratungsvertrag vorzeitig zu kündigen, wenn der Kunde dies wünscht. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt.
- Für die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen der Prevamo GmbH zahlt der Kunde das vereinbarte Honorar und die vereinbarten Auslagen an die Prevamo GmbH. Mehr als den für das gekündigte Beratungs-/Dienstleistungsprojekt etwa vereinbarten Fest- oder Pauschalpreis darf die Prevamo GmbH nach dieser Bestimmung nicht abrechnen.
5 Rechnungsstellung, Zahlung
- Bei Fehlen abweichender Vereinbarungen ist die Prevamo GmbH berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall monatlich im Nachhinein dem Kunden in Rechnung zu stellen.
- Vertragsgemäß gestellte Rechnungen der Prevamo GmbH sind sofort zur Zahlung fällig.
- Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die Prevamo GmbH berechtigt, die Beratung und sonstige Dienstleistungen einzustellen.
6 Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit
- Die Prevamo GmbH kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die Prevamo GmbH die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat die Prevamo GmbH beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Training, Coaching, Beratung oder sonstige Dienstleistung vorgesehenen Beraters der Prevamo GmbH, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und der Prevamo GmbH die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die Prevamo GmbH mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig und von der Prevamo GmbH verursacht worden sind.
- Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die Prevamo GmbH berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtung um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinne von Abschnitt 6.1 die Leistung der Prevamo GmbH dauerhaft unmöglich, so wird die Prevamo GmbH von ihren Vertragsverpflichtungen frei.
- Soweit Verzug oder Unmöglichkeit von der Prevamo GmbH zu vertreten sind, gelten ergänzend Abschnitte 7.2 bis 7.5.
7 Gewährleistung, Haftung
- Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler und/oder etwaige Mängel eines von der Prevamo GmbH erstellten Werkes darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Abschnitt 2. nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der Prevamo GmbH ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. Die Prevamo GmbH übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit gemäß Abschnitt 3. beruhen.
- Für Schäden des Kunden haftet die Prevamo GmbH bei einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter nur, wenn und soweit die Schäden auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich ist. Im Übrigen haftet die Prevamo GmbH für Schäden aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubten Handlungen nur, wenn und soweit sie von der Prevamo GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
- Die Haftung der Prevamo GmbH beschränkt sich auf solche Schäden, mit denen die Prevamo GmbH vernünftigerweise rechnen muss. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf maximal 10.000 € pro Schadensfall. Für Schäden haftet die Prevamo GmbH nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung, oder soweit die vereinbarte Haftpflichtversicherung aufgrund von Serienschäden oder wegen anderer von der Prevamo GmbH verschuldeter Umstände nicht eintrittspflichtig ist.
- Die Beschränkungen in Abschnitten 7.2 und 7.3 gelten nicht, wenn und soweit Schadensersatzansprüche auf dem Fehlen von etwa zugesicherten Eigenschaften eines von der Prevamo GmbH zu erstellenden Werkes beruhen.
- Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die Prevamo GmbH verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit. Abschnitt 12.3 bleibt unberührt.
8 Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden
- Neben individueller Absprachen und diesen Geschäftsbedingungen der Prevamo GmbH gilt nur deutsches Recht.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der Prevamo GmbH keine Wirkung.
- Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Prevamo GmbH unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt das den Vertrag im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel gilt eine Regelung als vereinbart, die bei objektiver Betrachtung dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. In entsprechender Weise werden etwaige Vertragslücken geschlossen.
9 Wahrung der Vertraulichkeit durch Prevamo GmbH
- Die Prevamo GmbH wird alle von ihrem Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen über dessen Unternehmen strikt vertraulich behandeln, soweit sie nicht allgemein bekannt sind. Dasselbe gilt für Kenntnisse über unternehmensinterne Vorgänge, die Prevamo anlässlich der Zusammenarbeit erlangt. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. Die Prevamo GmbH darf Unternehmensdaten ihrer Kunden in anonymisierter Form für Ihre Statistiken verwenden.
- Erfüllungsort für die Leistungen und Zahlungen der Prevamo GmbH ist der Sitz in Braak.
- Gerichtsstand für alle Klagen gegen die Prevamo GmbH ist Lübeck. Für Klagen der Prevamo GmbH gegen den Kunden ist Lübeck Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
10 Mängelrügen, Gewährleistung, Haftung
- Etwaige Mängel des Werkes und das Fehlen von etwa zugesicherten Eigenschaften des Werkes sind der Prevamo GmbH unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.
- Als Gewährleistung kann der Kunde zunächst nur kostenlose Nachbesserung verlangen. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde Minderung oder Wandelung derjenigen Vertragsteile verlangen, die von dem Mangel betroffen sind.
- Die Verjährungsfrist für Werkleistungen richtet sich nach § 638 BGB und beginnt, abweichend von Abschnitt 7.5, mit der Abnahme des Werks.
- Im Übrigen bleiben die Regelungen in Abschnitt 7.0 unberührt.
Datenschutzerklärung
Prevamo GmbH erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten von natürlichen wie juristischen Personen ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz-neu (BDSG-neu).
Die Datenschutzrichtlinie der Prevamo GmbH ist einsehbar unter www.prevamo.de/datenschutzerklaerung.